Adresse und Kontakt
Tierphysiotherapie & Tierheilpraxis
Johanna Combé
Rothenburger Str. 170
90439 Nürnberg

Tel. : 0172 - 895 777 6
Mail: info@tierphysiocombe.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhalt:
1.Allgemeines
2. Vertragsgegenstand
3. Vertragsschluss
4. Gebühren, Zahlungsweisen und Fälligkeit
5. Zahlungsweisen und Fälligkeit
6. Pflichten des Tierhalters
7. Haftung
8. Terminvereinbarungen, Rücktritt
9. Mitschnitte
10. Ausschluss des Erfolges
11. Vertraulichkeit der Tierhalterdaten, Aufzeichnungen
12. Schlussbestimmungen

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der
Tierphysiotherapie- & Tierheilpraxis Johanna Combé (im Folgenden Leistungserbringerin genannt) für die angebotenen Leistungen und dem Tierhalter, als Behandlungsvertrag.

2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Physiotherapie und andere Angebote im Tiertherapiebereich, Kurse, Seminare (Einzeltrainingsstunden, Gruppenstunden), Dienstleistungen und Veranstaltungen die von der Leistungserbringerin angeboten werden.

3. Vertragsschluss
a. Der Behandlungs- bzw. Kurs-/ Seminarvertrag kommt zustande, wenn der Leistungserbringer das durch
Ausfüllen des Anmeldeformulars und der Bestätigung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
offerierte, verbindliche Angebot des Tierhalter / Kurs- /Seminarteilnehmers an seinem Hund, seiner Katze oder sonstigen Haus- und Heimtieren, annimmt. Der Vertrag kommt
durch die Annahme der Leistungserbringerin zustande, diese bedarf keiner bestimmten Form. Der
Tierhalter verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes zur Teilnahme an vereinbarten
Terminen, sowie zur Zahlung der Gebühren gemäß der Preisliste in der jeweils geltenden Fassung.
b. Vor der Abgabe des verbindlichen Angebotes besteht für den Tierhalter die Möglichkeit, sich vor
Vertragsbeginn über die Ausstattung, die Inhalte und die Abläufe des Behandlungsvertrages zu
informieren und beraten zu lassen. Dieses Informationsangebot ist für den Tierhalter kostenfrei.
c. Die Leistungserbringerin ist berechtigt, den Abschluss eines Behandlungsvertrages ohne Angaben
von Gründen abzulehnen.

4. Gebühren
Soweit die Gebühren nicht individuell zwischen Leistungserbringerin und Tierhalter vereinbart
wurden, gelten die in den Praxisräumen der Leistungserbringerin aushängenden aktuell gültige Preise.
Diese können jederzeit fernmündlich eingeholt werden.

5. Zahlungsweisen und Fälligkeit
a. Erbringt die Leistungserbringerin Leistungen im Rahmen ihres Angebotes, so ist die
jeweilige Gebühr bar vor Ort zu entrichten. Der Tierhalter erhält eine Quittung als
Zahlungsnachweis. Die Leistungserbringerin behält sich vor, bei bestimmten Kurstypen die
Zahlung auf Rechnung und per Überweisung zu akzeptieren.
b. Sind die Gebühren bar vor Ort zu entrichten, sind sie spätestens am Ende der Leistung durch die
Leistungserbringerin von dem jeweiligen Tierhalter in voller Höhe zu entrichten. Die
Leistungserbringerin behält sich vor, bei bestimmten Kurstypen abweichende
Zahlungsvereinbarungen anzubieten.
c. Die Leistungserbringerin ist bei Zahlungsverzug des Tierhalters berechtigt, Mahnkosten in Höhe
von 2,50 € je Mahnung zu erheben, es sei denn, der Tierhalter kann nachweisen, dass der
Leistungserbringerin ein geringerer oder gar kein Schaden wegen der Mahnung entstanden ist.
d. Der Tierhalter erhält eine Frist von 2 Wochen, sofern nicht anders zwischen ihm und der Leistungserbringerin vereinbart, um ausstehende Zahlungen zu entrichten. 
e. bei weiterhin, trotz Mahnung, ausbleibender Zahlung durch den Tierhalter, behält sich die Leistungserbringerin vor, rechtliche Schritte gegen den Tierhalter einzuleiten, um die vertraglich vereinbarten Gebühren für erbrachte Leistungen einzufordern.
6. Pflichten des Tierhalters
a. Sorgfaltspflicht: Der Tierhalter verpflichtet sich, die Leistungserbringerin oder deren Erfüllungsgehilfen
über eventuelle Verhaltensauffälligkeiten des Tieres, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber
Menschen oder anderen Tieren (z.B. Beißvorfälle in der Vergangenheit) rechtzeitig vor Beginn des
Behandlungsvertrages zu informieren. Hündinnen dürfen während der Läufigkeit
nur nach Rücksprache mit der Leistungserbringerin an Gruppenangeboten teilnehmen.
b. Der Tierhalter verpflichtet sich im Interesse des reibungslosen Ablaufs der Behandlung oder eines angebotenen Kurses / Seminars den Anweisungen der Leistungserbringerin und deren Erfüllungsgehilfen ohne Ausnahme Folge zu leisten. 
c. Die Leistungserbringerin behält sich vor, die Teilnahme von
Tierhaltern und dessen Tieren abzulehnen, wenn sie gegen ihre Pflichten verstoßen.
d. Ausgegebene Seminarunterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Genehmigung
der Leistungserbringerin nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

7. Haftung
a. Die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Tierhalter haftet für die Schäden, die der eigene Hund verursacht. Der Tierhalter übernimmt die Haftung für sein Tier bei Kratz- und Beißverletzungen oder Beschädigung der Geräte im Rahmen der durchgeführten Therapie.
Für solche Fälle empfiehlt die Leistungserbringerin eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen.
b. Die Leistungserbringerin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Leistungserbringerin
übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden, die durch die
Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen und Schäden, die durch
teilnehmende Tiere entstehen. Jegliche Begleitpersonen des Tieres sind durch den Tierhalter von
dem Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen dieser AGB in Kenntnis zu setzen.
Für Schäden, die der Tierhalter oder Begleitpersonen durch Missachtung dieser AGB oder durch
Missachtung der Anweisungen der Leistungserbringerin verursacht, haftet ausschließlich der Tierhalter.

8. Terminvereinbarungen, Rücktritt
a. Terminabsagen oder Terminverschiebungen können schriftlich, elektronisch oder telefonisch
(info@tierphysiocombe.de, Tel. 0172 - 895 777 6) durch die Leistungserbringerin oder den Tierhalter erfolgen.
b. Die Absage einer Einzelbehandlung durch den Tierhalter hat mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin zu erfolgen. Erfolgt bei Behandlungsterminen, Erstberatungen oder Kurs- / Seminarvereinbarungen keine Absage 24 Stunden vor dessen Beginn, wird die gebuchte Leistung in
voller Höhe in Rechnung gestellt. 
Bricht der Tierbesitzer oder Teilnehmer die Therapieeinheit oder einen von ihm gebuchten Kurs auf
eigenen Wunsch hin ab, werden ihm die vollen Gebühren berechnet.
c. Stornierungsgebühren bei Gruppenkursen / -seminaren richten sich nach dem Zeitpunkt der Absage durch den
Tierhalter / Kursteilnehmer und staffeln sich wie folgt:
- bis 4 Wochen vor Beginn des Leistungstermins -gebührenfrei-
- bis 3 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 20% der Teilnahmegebühr
- ab 2 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 50% der Teilnahmegebühr
- unter 2 Wochen vor Beginn des Leistungstermins erfolgt keine Rückerstattung
Bricht der Tierhalter / Teilnehmer einen Gruppenkurs auf eigenen Wunsch hin ab, werden ihm die vollen Gebühren berechnet.
d. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Leistungserbringerin.
e. Bei Abbruch einer Unterrichts-/Therapieeinheit durch die Leistungserbringerin oder deren
Erfüllungsgehilfen aufgrund Fehlverhaltens des Teilnehmers wird die volle Teilnahmegebühr
berechnet. Bei Gruppenkursen oder Seminaren kann die Leistungserbringerin das Seminar oder den
Gruppenkurs zeitlich verlegen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wird. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in voller Höhe
erstattet. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Leistungserbringerin behält sich vor in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In
diesen Fällen wird der Unterricht nachgeholt bzw. verschoben. In diesen Fällen besteht kein
Erstattungsanspruch des Tierhalters / Teilnehmers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung oder
Leitung einer Veranstaltung durch eine bestimmte Person.


9. Ton- und Bildaufnahmen
a. Private Ton und Bildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. In
Ausnahmefällen kann jedoch auf schriftliche Anfrage die Genehmigung durch die Leistungserbringerin erfolgen.
b. Die Leistungserbringerin behält sich vor Veranstaltungen und sonstige Termine auf Bild und Ton
mitzuschneiden und dieses Material zum Zwecke der internen Nutzung zu erheben.
c. Für öffentliche Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen einzelner Patienten oder Kurs- / Seminargruppen, erhebt die Leistungserbringerin die schriftliche Genehmigung des Tierbesitzers zur Veröffentlichung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, die Bild- und Tonmitschnitte in Medien, Printmedien sowie digitale Medien, einschließlich des Internets zu nutzen. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte durch die Leistungserbringerin wird ausgeschlossen.

10. Ausschluss des Erfolges
a. Die Leistungserbringerin berät den Tierhalter fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapie- und Erziehungsmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile, sowie Risiken. Der Tierhalter hat das Recht, Therapie- und Erziehungsmöglichkeiten auszuwählen.
b. Die angebotenen Therapiemöglichkeiten, insbesondere die Akupunktur, sind teilweise nicht wissenschaftlich belegt und schulmedizinisch nicht anerkannt. Ein Heilerfolg kann unter anderem
abhängig sein von der regelmäßigen Wahrnehmung von Behandlungssitzungen sein. Ein Heilerfolg kann
weder in Aussicht gestellt noch gewährleistet werden.
c. Im Rahmen von Seminare weist die Leistungserbringerin darauf hin, dass ein Erfolg abhängig von Mitarbeit des Tierhalters und von den individuellen körperlichen und mentalen Möglichkeiten des Tieres ist. Eine Erfolgsgarantie für die vermittelten Inhalte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Vertraulichkeit der Tierhalterdaten, Aufzeichnungen
a. Die Leistungserbringerin behandelt die Tierhalterdaten vertraulich und erteilt bezüglich der
Diagnose, der Beratungen und der Behandlung des Tieres Auskünfte nur mit ausdrücklicher,
vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die vorherige schriftliche Zustimmung
des Tierhalters kann verzichtet werden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der
Daten, z.B. aufgrund eines richterlichen Beschlusses, besteht.
b. Im Rahmen der Physiotherapie und der Akupunktur führt die Leistungserbringerin schriftliche
Aufzeichnungen über ihre erbrachten Leistungen. Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese
Aufzeichnungen nicht zu; er kann kostenpflichtig Kopien davon einfordern. Aufzeichnungen
werden von der Leistungserbringerin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem
Tod des Tiers vernichtet.

12. Schlussbestimmungen
a. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleiben die
restlichen Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
b. Die jeweilige Homepage-Version verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit.
Änderungen an den aktuellen Inhalten werden nicht angekündigt.
c. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten



Stand: 01.01.2020

Share by: